Studieren mit Behinderung

von Anja Schreiber

"Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. So steht es in Artikel 3 des Grundgesetzes. Doch mit der Erwähnung in der Verfassung allein lassen sich die Probleme behinderter und chronisch kranker Studenten nicht lösen. Oft müssen sie für ihre Rechte kämpfen.
Die Probleme behinderter und chronisch kranker Studenten sind vielfältiger Natur. Eine Studentin hatte seit über einem Jahr eine Sehnenscheidenentzündung. Aufgrund dieser Krankheit war sie nicht in der Lage, Hausarbeiten und Scheine zu erwerben. Die junge Frau dachte sogar an Abbruch ihres Studiums. Für Georg Classen -  Beauftragter für behinderte und chronisch kranke Studierende an der Freien Universität Berlin -  war klar: Hier handelt es sich um eine Behinderung. Die Studentin muss also die Möglichkeit haben, ihre Studienleistung in anderer Form zu erbringen. Und das gilt grundsätzlich für jede chronische Krankheit, jede Behinderung. Je nach Handikap müssen dem Studierenden z.B. eine Schreibzeitverlängerung oder zusätzliche Hilfsmittel eingeräumt werden. Doch neben all den Problemen, die direkt mit der Behinderung zu tun haben, müssen viele Studierende mit Handikap auch mentale Barriere überwinden. Einige meinen, der Behindertenbeauftragte sei nicht für sie zuständig.
Im Jahr 2000 waren 13 Prozent aller Studierenden chronisch krank und zwei Prozent behindert, berichtet Georg Classen. Hinter diesen Zahlen stehen die unterschiedlichsten Behinderungen und Krankheitsbilder, vom Querschnittsgelähmten über den  Stotterer bis hin zu Menschen mit HIV-Infektion, psychischen Krankheiten oder chronischer Darmerkrankung. Auch die in Deutschland fast vergessene Gruppe der so genannten Lernbehinderten, Menschen die unter Legasthenie oder Aufmerksamkeitsdefizitsyndrom leiden, gehört zu den Klienten der Berater. Während in den USA diese Personengruppe ganz selbstverständlich zu den Behinderten gezählt wird, leidet diese Gruppe in Deutschland noch unter dem Vorurteil, von minderer Begabung zu sein, so Classen.
Viele Behinderte und chronisch Kranke bemühen sich, einer  Idealvorstellung zu entsprechen, um so den Normen gerecht zu werden und lavieren sich deshalb durchs Studium, ohne ihr Recht auf Nachteilsausgleich wahrzunehmen. Sie meinen, sich der gegebenen Situation unterwerfen zu müssen. Im Grundstudium kann das noch funktionieren," berichtet Harry Baus, Studienberater für Behinderte und chronisch Kranke an der Ruhr-Universität Bochum. Doch im Examen können die Auswirkungen gravierend sein, bis hin zu einer verpatzten Prüfung.      
Zu Klaus-Peter Drechsel, Berater für behinderte und chronisch kranke Studierende beim Studentenwerk Berlin, kommen viele, um notwendige Hilfsmittel für das Studium zu beantragen, z.B. speziell ausgerüstete Computer. Inzwischen stellen immer mehr Betroffene Anträge, berichtet Drechsel. Grund dafür sei z.B., dass das Studentenwerk  keine Einkommensprüfung durchführe. Im Gegensatz zu anderen Bundesländern müssen in Berlin die Studierenden seit diesem Jahr die Hilfsmittel nicht mehr bei den Sozialämtern, sondern beim Studentenwerk beantragen.  Die Hemmschwelle, bei diesem vorstellig zu werden, sei geringer als beim Sozialamt. Wie demütigend der Gang zu diesem sein  kann, hat Drechsel von einem Studenten erfahren. Ein Multiple Sklerose Patient mit einer starken Sehbehinderung beantragte einen speziellen Computer und bekam zu hören: Mit MS lohnt sich doch sowieso kein Studium.
Dass mit einem Behindertenbeauftragten noch nicht automatisch alle Probleme gelöst sind, weiß auch Beate Neuber von der Interessengemeinschaft behinderter und chronisch kranker Studierender an der Universität Leipzig. Der Behindertenbeauftragte ist gerade mal vier Stunden pro Woche freigestellt, berichtet sie. Die Zusammenarbeit zwischen der Sozialberatung des Studentenrates, des Studentenwerkes und dem Behindertenbeauftragten sei unzureichend. So komme es, dass viele Behinderte Einzelkämpfer seien und gegen Windmühlenräder kämpften. Beate Neuber, die selbst sehbehindert ist, gibt ein Beispiel: der Umbau der Uni-Bibliothek werde erst im letzten Bauabschnitt mit Computern ausgestattet werden, die für Sehbehinderte und Blinde geeignet seien.  Obwohl wir uns als Betroffene schon seit zwei Jahren darum bemühen und uns die Einrichtung schon früher zugesichert wurde. So bekomme ich etwa jetzt Schwierigkeiten beim Lesen für die Magisterarbeit, weil meine eigenen Hilfsmittel nicht ausreichen, d.h. das Lesen mit einer optischen Lupe sehr anstrengend ist und ich besser an einen Lesegerät arbeiten könnte. Der Zeitaufwand ist entsprechend höher.
 

Tipps
Behinderungen und chronische Krankheiten sind für Studierende in der Regel ein zusätzliche Herausforderung. Bauliche Barrieren müssen beseitigt werden, Nachteile bei Prüfungen ausgeglichen werden. Audimax hat hier die wichtigsten Tipps rund ums Studium mit Handikap zusammengestellt.
- Für chronische kranke und behinderte Studierende gibt es an den Hochschulen Beauftragte für behinderte und chronisch kranke Studierende. Auch Studentenvertretungen (wie z.B. der AStA) oder das Studentenwerk beraten in solchen Fällen. Außerdem gibt es an einigen Hochschulstandorten auch Interessengemeinschaften  behinderter und chronisch kranker Studierender.  
- Wer mit einem Handikap ein Studium beginnen will, sollte möglichst frühzeitig mit den Vorbereitungen beginnen. Dazu gehört die Kontaktaufnahme mit der Studienberatung und dem Behindertenbeauftragten der anvisierten Uni. Informationsmaterialien über die Uni  und das Studienfach müssen besorgt werden. Auch viele andere Fragen sollten frühzeitig  im Kontakt mit der Uni geklärt werden: Wie sind die bauliche Voraussetzungen an der Uni? Gibt es zum Beispiel für Rollstuhlfahrer Rampen und Aufzüge? Welchen weiteren Hilfsmittel bietet die Uni an, zum Beispiel PC-Arbeitsplätze für Sehbehinderte und Blinde? Gibt es behindertengerechte Studentenwohnheimplätze? Muss eine Pflege- oder Assistenzkraft organisiert werden? ...
- In jedem Fall ist es sinnvoll, den gewünschten Studienort vor Studienbeginn selbst unter die Lupe zu nehmen. Empfehlenswert: einen Gesprächstermin mit dem zuständigen Behindertenbeauftragten vereinbaren, um so vor Ort wichtige Fragen zu klären.  
- Behinderte und chronisch kranke Studierende können bei der Bewerbung für NC-Fächer bei der ZVS oder der jeweiligen Uni einen Härtefallantrag stellen. Voraussetzung: Aus gesundheitlichen Gründen kann den Bewerbern die Wartezeit nicht zugemutet werden. Ein fachärztliches Gutachten muss diesen Umstand belegen.  Wenn eine Krankheit oder Behinderung eine Tendenz zur Verschlimmerung hat, aus gesundheitlichen Gründen eine Wartezeit nicht sinnvoll überbrückt werden kann  oder nur durch das angestrebte Studium eine berufliche (Wieder-) Eingliederung möglich ist, gibt es gute Chancen, dass dem Antrag stattgegeben wird.
- Die finanziellen Aufwendungen fürs Studium sind bei behinderten und chronisch kranken Studierenden häufig höher. So muss z.B. ein Studienhelfer  finanziert werden, der das Fotokopieren oder das Mitschreiben einer Lehrveranstaltung erledigt. Rollstuhlfahrer benötigen  ein behindertengerechtes Auto oder einen Fahrdienst. Es können bei chronisch Kranken auch Kosten wegen krankheitsbedingter besonderer Ernährung oder durch eine krankheitsbedingt verlängerte Studiendauer auftreten. Um diese zusätzlichen Kosten aufzufangen, bieten folgende Institutionen Hilfen an:  
*BAföG: erhöhte Einkommensfreibeträge, evtl. verlängerte Förderdauer
*Krankenversicherung: z.B. Hilfsmittel
*Pflegeversicherung: Pflegegeld und/oder Sachleistungen
*Bundessozialhilfegesetz: technische Hilfsmittel  für das Studium, Studienhelfer, Fahrten zur Hochschule etc.
* Studentenwerk Berlin:  technische Hilfsmittel für das Studium, Studienhelfer (an den Hochschulen der übrigen Bundesländer sind dies weiterhin Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz)
- Da Studierende mit Handikap in der Regel mit Nachteilen gegenüber ihren nichtbehinderten  Kommilitonen zu kämpfen haben, haben sie bei Prüfungen ein Anrecht auf einen Nachteilsausgleich. Je nach Art und Schwere des Handikaps könnte das z.B. eine Verlängerung der Bearbeitungszeit oder die Verwendung zusätzlicher Hilfsmittel sein. Mündliche Studien- und Prüfungsleistungen könnten schriftlich erfolgen oder umgekehrt.  
- Weitere Infos: Das Deutsche Studentenwerk hat eine Broschüre mit dem Titel Studium und Behinderung" herausgegeben. Kontakt: Deutsches Studentenwerk, Beratungsstelle für behinderte Studienbewerber und Studenten, Weberstr. 55, 53113 Bonn, Tel: 0228/26906-62 oder - 58 Internet: www.studentenwerke.de   


Eine Fallgeschichte
Die hörbehinderte Studentin Inga Scharf da Silva ist an der Uni immer wieder auf Unverständnis gestoßen. Im Gegensatz zu Kommilitonen mit normaler Hörleistung macht der 29-Jährigen die Teilnahme an Seminaren und Vorlesungen Schwierigkeiten. Ihre beiden Hörgeräte sind ihr zwar behilflich. Doch kaum ist die Studentin der Ethnologie und Kunstgeschichte in einer etwas lauteren Umgebung mit vielen Nebengeräuschen, so hört sie  die unwichtigen Zwischengeräusche übermäßig stark. In diesen Situationen versteht die Berlinerin weniger als ihre Kommilitonen. Deshalb hat sie die Dozenten angesprochen, ob sie die Redemanuskripte haben könnte, um so das Nichtverstandene nachzuarbeiten. Die Antwort: Das ist undemokratisch und würde die anderen benachteiligen. Doch bei Ingas Wunsch geht es nicht um eine Extrawurst, sondern um einen Nachteilsausgleich.
Stattdessen rieten ihr die Dozenten, die Literaturliste ganz durchzulesen. Andere wiederum meinten: Sie haben doch gar keine Probleme. Sie sehen doch ganz normal aus. Inga: Ich sehe nicht behindert aus. Deshalb können sich viele gar nicht vorstellen, dass  ich  wirklich eine Behinderung habe.
Diese Haltung der Dozenten machte sie oft depressiv. Trotzdem ließ sie sich nicht entmutigen  und eignete sich ihr Fachwissen allein an. Sie verbrachte weniger Zeit in Vorlesungen, dafür umso mehr in der Bibliothek. Einen Nachteilsausgleich hat sie in ihrem Studium bisher nicht gehabt.
Zwei Jahre ihres Studiums verbrachte Inga in Brasilien und konnte sich dort ohne Probleme verständigen. Damit strafte sie eine Psychologin Lügen, die ihr gegenüber behauptete, Hörbehinderte könnten keine Fremdsprache erlernen. Auch schon an der Schule musste sie mit diesem Vorurteil leben. Aber Inga liess sich nicht einschüchtern. Denn  sie ist - wie sie immer wieder betont - schwer hörig, Autoritären gegenüber also nicht unterwürfig. Behinderte Studenten seien überhaupt erst aufgrund ihrer nicht hörigen Art zu ihrem Studium gekommen, betont die Hörbehinderte.

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