Studieren mit
Behinderung
von Anja Schreiber
"Niemand darf wegen
seiner Behinderung benachteiligt werden. So steht es in Artikel
3 des Grundgesetzes. Doch mit der Erwähnung in der Verfassung
allein lassen sich die Probleme behinderter und chronisch kranker
Studenten nicht lösen. Oft müssen sie für ihre
Rechte kämpfen.
Die Probleme behinderter und chronisch kranker Studenten sind
vielfältiger Natur. Eine Studentin hatte seit über einem
Jahr eine Sehnenscheidenentzündung. Aufgrund dieser Krankheit
war sie nicht in der Lage, Hausarbeiten und Scheine zu erwerben.
Die junge Frau dachte sogar an Abbruch ihres Studiums. Für
Georg Classen - Beauftragter für behinderte und chronisch
kranke Studierende an der Freien Universität Berlin - war
klar: Hier handelt es sich um eine Behinderung. Die Studentin
muss also die Möglichkeit haben, ihre Studienleistung in
anderer Form zu erbringen. Und das gilt grundsätzlich für
jede chronische Krankheit, jede Behinderung. Je nach Handikap
müssen dem Studierenden z.B. eine Schreibzeitverlängerung
oder zusätzliche Hilfsmittel eingeräumt werden. Doch
neben all den Problemen, die direkt mit der Behinderung zu tun
haben, müssen viele Studierende mit Handikap auch mentale
Barriere überwinden. Einige meinen, der Behindertenbeauftragte
sei nicht für sie zuständig.
Im Jahr 2000 waren 13 Prozent aller Studierenden chronisch krank
und zwei Prozent behindert, berichtet Georg Classen. Hinter diesen
Zahlen stehen die unterschiedlichsten Behinderungen und Krankheitsbilder,
vom Querschnittsgelähmten über den Stotterer bis
hin zu Menschen mit HIV-Infektion, psychischen Krankheiten oder
chronischer Darmerkrankung. Auch die in Deutschland fast vergessene
Gruppe der so genannten Lernbehinderten, Menschen die unter Legasthenie
oder Aufmerksamkeitsdefizitsyndrom leiden, gehört zu den
Klienten der Berater. Während in den USA diese Personengruppe
ganz selbstverständlich zu den Behinderten gezählt wird,
leidet diese Gruppe in Deutschland noch unter dem Vorurteil, von
minderer Begabung zu sein, so Classen.
Viele Behinderte und chronisch Kranke bemühen sich, einer
Idealvorstellung zu entsprechen, um so den Normen gerecht
zu werden und lavieren sich deshalb durchs Studium, ohne ihr Recht
auf Nachteilsausgleich wahrzunehmen. Sie meinen, sich der gegebenen
Situation unterwerfen zu müssen. Im Grundstudium kann das
noch funktionieren," berichtet Harry Baus, Studienberater
für Behinderte und chronisch Kranke an der Ruhr-Universität
Bochum. Doch im Examen können die Auswirkungen gravierend
sein, bis hin zu einer verpatzten Prüfung.
Zu Klaus-Peter Drechsel, Berater für behinderte und chronisch
kranke Studierende beim Studentenwerk Berlin, kommen viele, um
notwendige Hilfsmittel für das Studium zu beantragen, z.B.
speziell ausgerüstete Computer. Inzwischen stellen immer
mehr Betroffene Anträge, berichtet Drechsel. Grund dafür
sei z.B., dass das Studentenwerk keine Einkommensprüfung
durchführe. Im Gegensatz zu anderen Bundesländern müssen
in Berlin die Studierenden seit diesem Jahr die Hilfsmittel nicht
mehr bei den Sozialämtern, sondern beim Studentenwerk beantragen.
Die Hemmschwelle, bei diesem vorstellig zu werden, sei geringer
als beim Sozialamt. Wie demütigend der Gang zu diesem sein
kann, hat Drechsel von einem Studenten erfahren. Ein Multiple
Sklerose Patient mit einer starken Sehbehinderung beantragte einen
speziellen Computer und bekam zu hören: Mit MS lohnt sich
doch sowieso kein Studium.
Dass mit einem Behindertenbeauftragten noch nicht automatisch
alle Probleme gelöst sind, weiß auch Beate Neuber von
der Interessengemeinschaft behinderter und chronisch kranker Studierender
an der Universität Leipzig. Der Behindertenbeauftragte ist
gerade mal vier Stunden pro Woche freigestellt, berichtet sie.
Die Zusammenarbeit zwischen der Sozialberatung des Studentenrates,
des Studentenwerkes und dem Behindertenbeauftragten sei unzureichend.
So komme es, dass viele Behinderte Einzelkämpfer seien und
gegen Windmühlenräder kämpften. Beate Neuber, die
selbst sehbehindert ist, gibt ein Beispiel: der Umbau der Uni-Bibliothek
werde erst im letzten Bauabschnitt mit Computern ausgestattet
werden, die für Sehbehinderte und Blinde geeignet seien.
Obwohl wir uns als Betroffene schon seit zwei Jahren darum
bemühen und uns die Einrichtung schon früher zugesichert
wurde. So bekomme ich etwa jetzt Schwierigkeiten beim Lesen für
die Magisterarbeit, weil meine eigenen Hilfsmittel nicht ausreichen,
d.h. das Lesen mit einer optischen Lupe sehr anstrengend ist und
ich besser an einen Lesegerät arbeiten könnte. Der Zeitaufwand
ist entsprechend höher.
Tipps
Behinderungen und chronische Krankheiten sind für Studierende
in der Regel ein zusätzliche Herausforderung. Bauliche Barrieren
müssen beseitigt werden, Nachteile bei Prüfungen ausgeglichen
werden. Audimax hat hier die wichtigsten Tipps rund ums Studium
mit Handikap zusammengestellt.
- Für chronische kranke und behinderte Studierende gibt es
an den Hochschulen Beauftragte für behinderte und chronisch
kranke Studierende. Auch Studentenvertretungen (wie z.B. der AStA)
oder das Studentenwerk beraten in solchen Fällen. Außerdem
gibt es an einigen Hochschulstandorten auch Interessengemeinschaften
behinderter und chronisch kranker Studierender.
- Wer mit einem Handikap ein Studium beginnen will, sollte möglichst
frühzeitig mit den Vorbereitungen beginnen. Dazu gehört
die Kontaktaufnahme mit der Studienberatung und dem Behindertenbeauftragten
der anvisierten Uni. Informationsmaterialien über die Uni
und das Studienfach müssen besorgt werden. Auch viele
andere Fragen sollten frühzeitig im Kontakt mit der
Uni geklärt werden: Wie sind die bauliche Voraussetzungen
an der Uni? Gibt es zum Beispiel für Rollstuhlfahrer Rampen
und Aufzüge? Welchen weiteren Hilfsmittel bietet die Uni
an, zum Beispiel PC-Arbeitsplätze für Sehbehinderte
und Blinde? Gibt es behindertengerechte Studentenwohnheimplätze?
Muss eine Pflege- oder Assistenzkraft organisiert werden? ...
- In jedem Fall ist es sinnvoll, den gewünschten Studienort
vor Studienbeginn selbst unter die Lupe zu nehmen. Empfehlenswert:
einen Gesprächstermin mit dem zuständigen Behindertenbeauftragten
vereinbaren, um so vor Ort wichtige Fragen zu klären.
- Behinderte und chronisch kranke Studierende können bei
der Bewerbung für NC-Fächer bei der ZVS oder der jeweiligen
Uni einen Härtefallantrag stellen. Voraussetzung: Aus gesundheitlichen
Gründen kann den Bewerbern die Wartezeit nicht zugemutet
werden. Ein fachärztliches Gutachten muss diesen Umstand
belegen. Wenn eine Krankheit oder Behinderung eine Tendenz
zur Verschlimmerung hat, aus gesundheitlichen Gründen eine
Wartezeit nicht sinnvoll überbrückt werden kann oder
nur durch das angestrebte Studium eine berufliche (Wieder-) Eingliederung
möglich ist, gibt es gute Chancen, dass dem Antrag stattgegeben
wird.
- Die finanziellen Aufwendungen fürs Studium sind bei behinderten
und chronisch kranken Studierenden häufig höher. So
muss z.B. ein Studienhelfer finanziert werden, der das Fotokopieren
oder das Mitschreiben einer Lehrveranstaltung erledigt. Rollstuhlfahrer
benötigen ein behindertengerechtes Auto oder einen
Fahrdienst. Es können bei chronisch Kranken auch Kosten wegen
krankheitsbedingter besonderer Ernährung oder durch eine
krankheitsbedingt verlängerte Studiendauer auftreten. Um
diese zusätzlichen Kosten aufzufangen, bieten folgende Institutionen
Hilfen an:
*BAföG: erhöhte Einkommensfreibeträge, evtl. verlängerte
Förderdauer
*Krankenversicherung: z.B. Hilfsmittel
*Pflegeversicherung: Pflegegeld und/oder Sachleistungen
*Bundessozialhilfegesetz: technische Hilfsmittel für
das Studium, Studienhelfer, Fahrten zur Hochschule etc.
* Studentenwerk Berlin: technische Hilfsmittel für
das Studium, Studienhelfer (an den Hochschulen der übrigen
Bundesländer sind dies weiterhin Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz)
- Da Studierende mit Handikap in der Regel mit Nachteilen gegenüber
ihren nichtbehinderten Kommilitonen zu kämpfen haben,
haben sie bei Prüfungen ein Anrecht auf einen Nachteilsausgleich.
Je nach Art und Schwere des Handikaps könnte das z.B. eine
Verlängerung der Bearbeitungszeit oder die Verwendung zusätzlicher
Hilfsmittel sein. Mündliche Studien- und Prüfungsleistungen
könnten schriftlich erfolgen oder umgekehrt.
- Weitere Infos: Das Deutsche Studentenwerk hat eine Broschüre
mit dem Titel Studium und Behinderung" herausgegeben. Kontakt:
Deutsches Studentenwerk, Beratungsstelle für behinderte Studienbewerber
und Studenten, Weberstr. 55, 53113 Bonn, Tel: 0228/26906-62 oder
- 58 Internet: www.studentenwerke.de
Eine Fallgeschichte
Die hörbehinderte Studentin Inga Scharf da Silva ist an der
Uni immer wieder auf Unverständnis gestoßen. Im Gegensatz
zu Kommilitonen mit normaler Hörleistung macht der 29-Jährigen
die Teilnahme an Seminaren und Vorlesungen Schwierigkeiten. Ihre
beiden Hörgeräte sind ihr zwar behilflich. Doch kaum
ist die Studentin der Ethnologie und Kunstgeschichte in einer
etwas lauteren Umgebung mit vielen Nebengeräuschen, so hört
sie die unwichtigen Zwischengeräusche übermäßig
stark. In diesen Situationen versteht die Berlinerin weniger als
ihre Kommilitonen. Deshalb hat sie die Dozenten angesprochen,
ob sie die Redemanuskripte haben könnte, um so das Nichtverstandene
nachzuarbeiten. Die Antwort: Das ist undemokratisch und würde
die anderen benachteiligen. Doch bei Ingas Wunsch geht es nicht
um eine Extrawurst, sondern um einen Nachteilsausgleich.
Stattdessen rieten ihr die Dozenten, die Literaturliste ganz durchzulesen.
Andere wiederum meinten: Sie haben doch gar keine Probleme. Sie
sehen doch ganz normal aus. Inga: Ich sehe nicht behindert aus.
Deshalb können sich viele gar nicht vorstellen, dass ich
wirklich eine Behinderung habe.
Diese Haltung der Dozenten machte sie oft depressiv. Trotzdem
ließ sie sich nicht entmutigen und eignete sich ihr
Fachwissen allein an. Sie verbrachte weniger Zeit in Vorlesungen,
dafür umso mehr in der Bibliothek. Einen Nachteilsausgleich
hat sie in ihrem Studium bisher nicht gehabt.
Zwei Jahre ihres Studiums verbrachte Inga in Brasilien und konnte
sich dort ohne Probleme verständigen. Damit strafte sie eine
Psychologin Lügen, die ihr gegenüber behauptete, Hörbehinderte
könnten keine Fremdsprache erlernen. Auch schon an der Schule
musste sie mit diesem Vorurteil leben. Aber Inga liess sich nicht
einschüchtern. Denn sie ist - wie sie immer wieder
betont - schwer hörig, Autoritären gegenüber also
nicht unterwürfig. Behinderte Studenten seien überhaupt
erst aufgrund ihrer nicht hörigen Art zu ihrem Studium gekommen,
betont die Hörbehinderte.
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