Studium ohne Barrieren

von Anja Schreiber

Studieren mit Behinderung... eine Herausforderung für Studierende und Lehrende. Zwar gibt es Informationen im Internet, vom Deutschen Studentenwerk und den Behindertenbeauftragten an den Universitäten. Doch ohne Eigeninitiative geht nichts.
Die Voraussetzungen für die Integration haben sich verbessert: Der Bundesrat verabschiedete am 22. März 2002 ein Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen, das am 1. Mai 2002 in Kraft getreten ist. Gleichzeitig ist das Hochschulrahmengesetzes (HRG) novelliert worden. Die Hochschulen sind jetzt dazu verpflichtet, Nachteile für behinderte Studierende zu beseitigen und ein barrierefreies Hochschulstudium zu ermöglichen. Ihre besonderen Belange müssen auch in  Prüfungsordnungen berücksichtigt werden, um so ihre Chancengleichheit zu wahren. Die neuen Regelungen kommt 15 Prozent der Studierenden zugute. Nach der 16. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerkes sind 13 Prozent von ihnen chronisch krank, zwei Prozent behindert.
Das Deutsche Studentenwerk begrüßt das Gleichstellungsgesetz als Schritt in die richtige Richtung. Das DSW hatte allerdings im Vorfeld der Gesetzgebung verbindlichere Regelungen gefordert. Einige Probleme bleiben ungelöst. Im Gegensatz zu nichtbehinderten Studenten sind für Behinderte mehrere Kostenträger zuständig, wie z.B. das Sozialamt für  behinderungsbedingten Zusatzbedarf. Das DSW hat  schon im vergangen Jahr vorgeschlagen, diese Regelung zu ändern. Für Renate Langweg, Leiterin der Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung beim Deutschen Studentenwerk (DSW) ist hier das letzte Wort noch nicht gesprochen: Das DSW wird sich bei der anstehenden Reform des Bundessozialhilfegesetzes weiterhin für diese Forderung einsetzen.
Die Formulierungen im Hochschulrahmengesetz gehen nicht über die schon seit 1990 bestehende Regelungen des Berliner Hochschulgesetzes hinaus, meint Georg Classen, Beauftragter  für Studierende mit Behinderungen an der Freien Universität Berlin.  Für seine Arbeit sei es von entscheidender Bedeutung, dass es sich bei der Integration Behinderter nicht um eine Gnade sondern um einen Rechtsanspruch handele. Immer wieder argumentiert er mit dem entsprechenden Paragraphen des Hochschulgesetzes, z.B. um betroffenen Studierenden einen Nachteilsausgleich zu ermöglichen. Nachteilsausgleich bedeutet, dass eine inhaltlich  gleichwertige fachliche Leistung in anderer Form erbracht werden darf, wenn dies aufgrund der Behinderung erforderlich ist. So könnte z.B. eine mündliche statt einer schriftliche Prüfung abgelegt werden, wenn aufgrund einer Behinderung das Anfertigen einer Klausur nicht möglich ist. Auch Prof. Klaus-B. Günther, Behindertenbeauftragter der Universität Hamburg, begrüßt das Gleichstellungsgesetz. Das Problem seien nicht die gesetzlichen Voraussetzungen, sondern deren Umsetzung. Immer wieder kommt es an der Hamburger Uni vor,  dass in einem der zahlreichen Studiengänge zum ersten Mal ein Behinderter studiert. Dozenten stehen dann vor einer ungewohnten Situation. In dieser Situation helfen einerseits die Informationen, die Günther auf Merkblättern und im Internet anbietet, andererseits die individuelle Beratung. Ich habe bisher noch keinen Fall erlebt, wo bei Prüfungen kein Nachteilsausgleich erreicht wurde, berichtet Günther, Professor für Gehörlosenpädagogik und selbst hörbehindert Es ist ein großer Vorteil, dass ich selbst Professor bin. So kann ich mit den Dozenten  auf kollegialer Ebene  sprechen.
Doch mindestens genauso wichtig, wie die Information der Dozenten ist die der Betroffenen selbst.  Deswegen werden jetzt an der Uni Hamburg  für behinderte Studieninteressierte Orientierungseinheiten angeboten. Betroffene sollten sich nicht scheuen, die ihnen zustehenden Rechte auch wahrzunehmen, rät Günther, der auch Vorsitzender einer Kommission für behinderte und chronisch kranke Studierende an der Uni Hamburg ist. In dieser sind eine Mitarbeiterin sowie betroffene Studierende, Vertreter von Arbeitsamt, Sozialbehörde und der Hochschulverwaltung vertreten. Sie bereitet alle grundsätzlichen Entscheidungen in Sachen behinderte Studierende vor.In 95 Prozent aller Fälle verlaufe die Integration behinderte und chronisch Kranker in den Unialltag problemlos. Es gibt aber auch Ausnahmen, berichtet Classen. So gab es an der FU Vorbehalte gegen Behinderte, weil sie scheinbar den körperlichen Anforderungen eines Chemie-Studiums nicht gewachsen seien. Inzwischen  wurde eine Lösung gefunden und  behindertengerechte Laborarbeitsplätze eingerichtet. Wenn ein Student erst einmal da ist, dann werden  auch praktische Problemlösungen  gefunden.
An der Freien Universität bleibt der barrierefreie Zugang zu den Unigebäuden ein Dauerthema. Zwar seien  mittlerweile alle große Gebäude  behindertengerecht, allerdings gelte das nicht für viele kleine Gebäude, die die FU aber perspektivisch aufgeben will.
Auch in Hamburg gibt es ähnliche Probleme. Zwar würden bei Neubauten und Modernisierungen die Belange von Behinderten berücksichtigt, allerdings habe die Uni Hamburg einen großen Bestand an alten Gebäuden, die keineswegs barrierefrei seien, so Günther. Er rechnet noch mit einigen Jahren, bis auch dort bauliche Verbesserungen realisiert werden.


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