Studium ohne Barrieren
von Anja Schreiber
Studieren mit Behinderung...
eine Herausforderung für Studierende und Lehrende. Zwar gibt
es Informationen im Internet, vom Deutschen Studentenwerk und
den Behindertenbeauftragten an den Universitäten. Doch ohne
Eigeninitiative geht nichts.
Die Voraussetzungen für die Integration haben sich verbessert:
Der Bundesrat verabschiedete am 22. März 2002 ein Gesetz
zur Gleichstellung behinderter Menschen, das am 1. Mai 2002 in
Kraft getreten ist. Gleichzeitig ist das Hochschulrahmengesetzes
(HRG) novelliert worden. Die Hochschulen sind jetzt dazu verpflichtet,
Nachteile für behinderte Studierende zu beseitigen und ein
barrierefreies Hochschulstudium zu ermöglichen. Ihre besonderen
Belange müssen auch in Prüfungsordnungen berücksichtigt
werden, um so ihre Chancengleichheit zu wahren. Die neuen Regelungen
kommt 15 Prozent der Studierenden zugute. Nach der 16. Sozialerhebung
des Deutschen Studentenwerkes sind 13 Prozent von ihnen chronisch
krank, zwei Prozent behindert.
Das Deutsche Studentenwerk begrüßt das Gleichstellungsgesetz
als Schritt in die richtige Richtung. Das DSW hatte allerdings
im Vorfeld der Gesetzgebung verbindlichere Regelungen gefordert.
Einige Probleme bleiben ungelöst. Im Gegensatz zu nichtbehinderten
Studenten sind für Behinderte mehrere Kostenträger zuständig,
wie z.B. das Sozialamt für behinderungsbedingten Zusatzbedarf.
Das DSW hat schon im vergangen Jahr vorgeschlagen, diese
Regelung zu ändern. Für Renate Langweg, Leiterin der
Informations- und Beratungsstelle Studium und Behinderung beim
Deutschen Studentenwerk (DSW) ist hier das letzte Wort noch nicht
gesprochen: Das DSW wird sich bei der anstehenden Reform des Bundessozialhilfegesetzes
weiterhin für diese Forderung einsetzen.
Die Formulierungen im Hochschulrahmengesetz gehen nicht über
die schon seit 1990 bestehende Regelungen des Berliner Hochschulgesetzes
hinaus, meint Georg Classen, Beauftragter für Studierende
mit Behinderungen an der Freien Universität Berlin. Für
seine Arbeit sei es von entscheidender Bedeutung, dass es sich
bei der Integration Behinderter nicht um eine Gnade sondern um
einen Rechtsanspruch handele. Immer wieder argumentiert er mit
dem entsprechenden Paragraphen des Hochschulgesetzes, z.B. um
betroffenen Studierenden einen Nachteilsausgleich zu ermöglichen.
Nachteilsausgleich bedeutet, dass eine inhaltlich gleichwertige
fachliche Leistung in anderer Form erbracht werden darf, wenn
dies aufgrund der Behinderung erforderlich ist. So könnte
z.B. eine mündliche statt einer schriftliche Prüfung
abgelegt werden, wenn aufgrund einer Behinderung das Anfertigen
einer Klausur nicht möglich ist. Auch Prof. Klaus-B. Günther,
Behindertenbeauftragter der Universität Hamburg, begrüßt
das Gleichstellungsgesetz. Das Problem seien nicht die gesetzlichen
Voraussetzungen, sondern deren Umsetzung. Immer wieder kommt es
an der Hamburger Uni vor, dass in einem der zahlreichen
Studiengänge zum ersten Mal ein Behinderter studiert. Dozenten
stehen dann vor einer ungewohnten Situation. In dieser Situation
helfen einerseits die Informationen, die Günther auf Merkblättern
und im Internet anbietet, andererseits die individuelle Beratung.
Ich habe bisher noch keinen Fall erlebt, wo bei Prüfungen
kein Nachteilsausgleich erreicht wurde, berichtet Günther,
Professor für Gehörlosenpädagogik und selbst hörbehindert
Es ist ein großer Vorteil, dass ich selbst Professor bin.
So kann ich mit den Dozenten auf kollegialer Ebene sprechen.
Doch mindestens genauso wichtig, wie die Information der Dozenten
ist die der Betroffenen selbst. Deswegen werden jetzt an
der Uni Hamburg für behinderte Studieninteressierte
Orientierungseinheiten angeboten. Betroffene sollten sich nicht
scheuen, die ihnen zustehenden Rechte auch wahrzunehmen, rät
Günther, der auch Vorsitzender einer Kommission für
behinderte und chronisch kranke Studierende an der Uni Hamburg
ist. In dieser sind eine Mitarbeiterin sowie betroffene Studierende,
Vertreter von Arbeitsamt, Sozialbehörde und der Hochschulverwaltung
vertreten. Sie bereitet alle grundsätzlichen Entscheidungen
in Sachen behinderte Studierende vor.In 95 Prozent aller Fälle
verlaufe die Integration behinderte und chronisch Kranker in den
Unialltag problemlos. Es gibt aber auch Ausnahmen, berichtet Classen.
So gab es an der FU Vorbehalte gegen Behinderte, weil sie scheinbar
den körperlichen Anforderungen eines Chemie-Studiums nicht
gewachsen seien. Inzwischen wurde eine Lösung gefunden
und behindertengerechte Laborarbeitsplätze eingerichtet.
Wenn ein Student erst einmal da ist, dann werden auch praktische
Problemlösungen gefunden.
An der Freien Universität bleibt der barrierefreie Zugang
zu den Unigebäuden ein Dauerthema. Zwar seien mittlerweile
alle große Gebäude behindertengerecht, allerdings
gelte das nicht für viele kleine Gebäude, die die FU
aber perspektivisch aufgeben will.
Auch in Hamburg gibt es ähnliche Probleme. Zwar würden
bei Neubauten und Modernisierungen die Belange von Behinderten
berücksichtigt, allerdings habe die Uni Hamburg einen großen
Bestand an alten Gebäuden, die keineswegs barrierefrei seien,
so Günther. Er rechnet noch mit einigen Jahren, bis auch
dort bauliche Verbesserungen realisiert werden.
© Anja Schreiber
- All rights reserved ![]()